DienstleistungAufstellung und Wartung Ihrer Heizöllagerung durch zugelassene Fachbetriebe (Fachbetriebspflicht)

Bestimmte Tätigkeiten an Heizöllagerungen dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden.

Diese Fachbetriebspflicht richtet sich nach dem Gefährdungspotential der Heizöllagerung, das wiederum vom Aufstellungsort und vom maßgebenden Rauminhalt der Anlage abhängig ist.

Welche Tätigkeiten an Ihrer Heizöllagerung nur von zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen, können Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ auf dieser Seite abrufen.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Herr Keilbach
Sachbearbeiter
09371 501-29109371 501-79290E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Herr Kugler
Sachbearbeiter
09371 501-28809371 501-79286E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Seyfried
Sachbearbeiterin
09371 501-28709371 501-79286E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Herr Winkel
Sachbearbeiter
09371 501-29009371 501-79290E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Merkblätter:

  • Programm BEN - Nieder- schlagswassereinleitungen

    Programm BEN - Niederschlagswassereinleitungen

  • Überschwemmungsgefährdete Gebiete

    Überschwemmungsgefährdete Gebiete

  • Hochwassernachrichtendienst

    Hochwassernachrichtendienst (Screenshot)

  • Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

    Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

  • Bodeninformationssystem Bayern

    Breitband Logo

  • Badegewässer

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